Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Prävention

Seit über 10 Jahren hat unsere Landeskirche Schritt für Schritt ein System zur Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen sexualisierter Gewalt aufgebaut. Trotzdem gibt es in unserer Landeskirche sexualisierte Gewalt. Zudem hat die Landeskirche in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende geduldet und vor der Aufgabe versagt, Menschen im Raum der Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen.


Landesbischof Meister hat dieses Versagen während der Frühjahrstagung der Landessynode im Juni 2020 benannt und die Betroffenen um Entschuldigung für die Verletzungen und die damit verbundenen Folgen gebeten, die ihnen die Institution Kirche zugefügt hat.


Die Landeskirche arbeitet kontinuierlich daran, Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen, zu beseitigen und die Landeskirche in Zukunft zu einem „sichereren“ Raum zu machen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Hinweise zu Hilfsangeboten, für den Fall, dass Sie von 
sexualisierterer Gewalt betroffen sind oder waren.

Unterstützungs- und Beratungsangebote

Zentrale Anlaufstelle.help
Unabhängige Information und Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie

Telefon: 0800 5040112 (kostenfrei und anonym)
E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help
Webseite:www.anlaufstelle.help

Fachstelle der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
Telefon: 0511 1241-726 (Mareike Dee)
E-Mail: mareike.dee@evlka.de
Webseite:www.praevention.landeskirche-hannovers.de

Die Mitarbeitenden in der Fachstelle der Landeskirche Hannovers sind für Sie telefonisch oder per Mail von Montag bis Freitag mindestens in der Kernzeit zwischen 09:00 und 15:00 Uhr aber z.T. auch darüber hinaus erreichbar. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Vorstellung.
Informationen, Beratung und Hilfe zu Anerkennungs -und Unterstützungsleistungen erhalten sie über diese Fachstelle. Ein seelsorgliches Gespräch ist mit der Leitung der Fachstelle möglich.

Hilfetelefon des Bundes
Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. Bundesweit kommt es jährlich zu etwa 12.000 bis 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – und hinzu kommt ein nicht unerhebliches Dunkelfeld.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Unter der 116 016 erreichen Sie das Hilfetelefon rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Ihr Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.
Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören Ihnen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Sie allein bestimmen, was Sie uns anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Sie können auch ohne Namensnennung anrufen und Beratung erhalten. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in Ihrer Nähe.

Bitte beachten Sie: Die Rufnummer des Hilfetelefons 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.

Sind Sie betroffen?

Wenn Sie von sexueller Gewalt betroffen sind, bitten und ermutigen wir Sie, Kontakt zu uns oder einer unabhängigen Beratungsstelle aufzunehmen.  Bitte melden Sie sich, wenn Sie Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen möchten. Ob Sie uns Ihren Namen nennen, entscheiden Sie selbst. Die Beratung und Begleitung ist davon unabhängig.  

Präventionskonzepte

 Zur Zeit erarbeiten wir sowohl ein Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Kirchenkreis Harzer Land als auch für die einzelnen Kirchengemeinden. 
Zu Beginn des Jahres 2025 werden diese Konzepte in Kraft treten und dann auch hier veröffentlicht.  

Mithelfen bei der Aufarbeitung?

Zur Zeit werden Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen gebildet. 
Die Einrichtung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) im Raum der EKD ist ein Ergebnis der gemeinsamen Erklärung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember unterzeichnet haben. Eine der Aufarbeitungskommissionen wird für die evangelischen Kirchen und die Diakonie in Niedersachsen und Bremen zuständig sein. In dieser werden drei Vertreter*innen von betroffenen Personen, drei von den beiden Bundesländern zu benennende Fachleute und auch drei Personen aus dem Bereich der Kirchen und Diakonie mitarbeiten.
 
In Absprache mit den evangelischen Kirchen und der Diakonie in Niedersachsen und Bremen haben wir uns darauf verständigt, diesen Prozess der Findung von Vertreter*innen von Kirche und Diakonie mit einer hohen Transparenz und Partizipation zu gestalten und zu begleiten. Deshalb hat sich der Rat der Konföderation mit der Kirchenleitung der Bremischen Kirche für eine Ausschreibung entschieden, so dass sich an der Mitarbeit Interessierte melden können. Weitere Infos im untenstehenden PDF.